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Begriffe und Hintergründe.

Das Bild zeigt einen Mann, der Dominosteine in einer Kettenreaktion zu Fall bringt, beginnend bei einem roten - die Stabilität sabotierenden - Dominostein

Geheimschutz

Ziel des Geheimschutzes ist es, Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden die Sicherheit oder die Interessen des Bundes oder der Länder gefährden oder schädigen kann, vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Er umfasst personelle und materielle (organisatorische, bauliche und technische) Maßnahmen.

Personeller Geheimschutz

Der personelle Geheimschutz setzt an den Personen an, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben (sollen), weil sie Zugang zu Verschlusssachen (VS) haben.

Verschlusssachen können Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse sein, die - je nach Schutzbedürftigkeit - mit einem der vier Verschlusssachengrade VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM bis hin zu STRENG GEHEIM gekennzeichnet werden. Bei Verschlusssachen kann es sich neben Schriftstücken auch um Bild- und Tonaufzeichnungen, Datenträger oder elektronische Dateien handeln.

Nur wer eine Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung der erforderlichen Zuverlässigkeit bestanden hat, wird zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt. Der Verfassungsschutz führt im personellen Geheimschutz jährlich über 70.000 Sicherheitsüberprüfungen von Personen durch.

Materieller Geheimschutz

Der materielle Geheimschutz schafft die organisatorischen, baulichen, mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Voraussetzungen zum Schutz von Verschlusssachen. Er beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Verschlusssachen, zum Beispiel zu deren Erstellung, besonderen Kennzeichnung, Transport, Weitergabe oder zur Aufbewahrung (Tresore, elektronische Sicherungen).

Sabotageschutz

Sabotage liegt dann vor, wenn absichtlich und zielgerichtet lebenswichtige oder verteidigungswichtige Einrichtungen beeinträchtigt, beschädigt oder zerstört werden.

Die Aufnahme zeigt die Silhouette eines Geschäftsmannes über einem Industriekomplex
Pete Saloutos / Getty Images

Der Sabotageschutz widmet sich dabei neben den administrativen und militärisch relevanten Sektoren insbesondere den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) wie der Energie- und Wasserversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, also solchen Einrichtungen, deren Beeinträchtigung die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung erheblich gefährden würde oder die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind.

Um lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen vor Sabotagehandlungen, insbesondere aus terroristischen Motiven, zu bewahren, ist es wichtig, zu gewährleisten, dass an besonders sicherheitssensitiven Stellen solcher Einrichtungen keine Personen beschäftigt sind, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen.

Ein zentrales Instrument des präventiven personellen Sabotageschutzes ist daher auch hier die Sicherheitsüberprüfung, die der Verfassungsschutz durchführt, um die Gefahr vor Sabotagehandlungen durch sog. "Innentäter" zu reduzieren.

Als "Innentäter" werden Personen bezeichnet, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zu schützenden Einrichtung die Möglichkeit haben, aufgrund ihrer Nähe zur Einrichtung einen Anschlag zu verüben, Beihilfe zu einem Anschlag zu leisten oder Maßnahmen zu unterlassen. Dazu gehören auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in der zu schützenden Einrichtung tätig sind. Motive zu Sabotageakten finden sich insbesondere im politisch-gesellschaftlichen oder auch religiösen Umfeld des potenziellen Täters sowie in schlicht krimineller Energie.

Sabotagehandlungen können grundsätzlich auch durch fremde Nachrichtendienste geplant und durchgeführt werden. Die Aufklärung und Abwehr von Sabotage mit nachrichtendienstlichem Hintergrund ist deshalb auch eine Aufgabe der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes.